Auf Basis einer gesetzlichen Festlegung kommt es zur Auflösung einer Kapitalgesellschaft (Kapitalgesellschaft heißt Wirtschaftsunternehmen oder Genossenschaft). Wenn vom Gesetz nicht anders bestimmt, wird ein Unternehmen per Liquidation abgewickelt. Der Zweck der Liquidation ist dabei die Abwicklung des Besitzes der juristischen Person und die folgende Löschung aus dem öffentlichen Register.