Ein Zweigwerk ist eine Rechtsentität, die es ausländischen Firmen ermöglicht, in der Tschechischen Republik unternehmerisch tätig zu sein, ohne eine neue Firma gründen zu müssen. Ein Zweigwerk kann nicht in Rechtsbeziehungen eintreten als eine Vertragsseite, dies muss immer die ausländische Firma sein, die sie gegründet hat. Beim Eintrag des Zweigwerks ins Handelsregister wird kein Grundkapital eingezahlt. Der Name des Zweigwerks ist gleich dem Namen der Gründungsfirma, mit der Ergänzung „Zweigwerk“ („odštěpný závod“).